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Änderungen an Datenschutzgesetzen beschlossen

23.05.2011

Rostock – Laut ostsee-zeitung.de gilt das 2006 zunächst nur für eine fünfjährige Probezeit beschlossene Informationsfreiheitsgesetz, das Bürgern in Mecklenburg-Vorpommern Auskunftsrechte gegenüber staatlichen Behörden sichert, weiter. Der Schweriner Landtag habe der Fristaufhebung mit großer Mehrheit zugestimmt. Die gewerbliche Nutzung der auf Basis des Gesetzes erworbenen Daten sei künftig nicht mehr generell verboten.

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