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AfD muss 400.000 Euro Strafe zahlen

Hamburg, 16.04.2019

In der AfD-Spendenaffäre hat der Bundestag erste Sanktionsbescheide erlassen, so spiegel.de. Wegen dubioser Wahlkampfhilfen müsse die Partei insgesamt 402.900 Euro Strafe zahlen. Die Summe der Strafzahlung entspreche – wie vom Gesetz vorgeschrieben – dem dreifachen Wert der zu Unrecht angenommen Zuwendungen. Eine Gruppe von AfD-Politikern fordere inzwischen, dass Mandatsträgerinnen und Mandatsträger sowie Kandidatinnen und Kandidaten, die von Spenden oder externer Unterstützung persönlich profitierten, für finanzielle Schäden, die der Partei dadurch entstünden, persönlich aufkommen müssten.

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