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All-Crimes-Ansatz im Gesetzentwurf: Wird der Geldwäschetatbestand zur Allzweckwaffe?

Hürth, 27.08.2020

Wie lto.de berichtet, regt sich breiter Widerstand gegen den Gesetzentwurf zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche, insbesondere in Anwalts- und Expertenkreisen. Der sogenannte “All-Crimes-Ansatz” sehe vor, dass künftig alle möglichen Straftaten als Vortaten der Gelwäsche in Betracht kommen können. Somit gehe der Entwurf über EU-Vorgaben hinaus, die im Vergleich zum geltenden Recht nur die Aufnahme bestimmter weiterer Delikte als Katalogtaten fordere. Bei einer Umsetzung des Entwurfs könne man noch mehr Verdachtsmeldungen erwarten, welche die bereits überlastet erscheinende Financial Intelligence Unit (FIU) überfordern könnten. Auch die Justiz könne bei einem starken Anstieg von Geldwäschestrafverfahren überlastet werden. Für eine effektive Verbrechensbekämpfung müsse die geplante Verschärfung auch strikt umgesetzt werden.

 

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