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Amsterdam

10.12.2012

München – Ein ausführlicher Artikel in der Süddeutschen Zeitung setzt sich mit der Frage auseinander, ob es sich bei der Durchsuchung der Redaktion der „Berliner Morgenpost“ um einen Fall von Korruption oder ein Anschlag auf die Pressefreiheit handelt. Die Staatsanwaltschaft hege den Anfangsverdacht, dass der Journalist den Beamten auf dem umkämpften Berliner Nachrichtenmarkt mit Barem bedacht haben könnte, um frühzeitig Tipps zu bekommen. Journalistenverbände sollen das Vorgehen der Ermittler als „vollkommen unverhältnismäßig“ bezeichnet haben. Bei einer Durchsuchung der Wohnung des Beamten sei eine von ihm ausgestellte Rechnung an die Berliner Morgenpost in Höhe von 3150 Euro gefunden worden. „Wegen der Konspirativität der Angelegenheit“ bitte er um Barzahlung. 2011 sei der Journalist mit zwei Mitarbeitern einer privaten Sicherheitsfirma und dem Beamten des LKA für Recherchen nach Amsterdam gereist. Der Beamte habe keine Erlaubnis für eine Nebentätigkeit gehabt und in der Zeit des Amsterdam-Ausflugs sei er krank gemeldet gewesen.

 

kein Link, da Printausgabe vom 07.12.2012