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Anonyme Spenden an Uni Hamburg: Uni darf Namen verheimlichen

Berlin, 26.11.2020

Das Hamburger Oberverwaltungsgericht (OVG) hat die Klage von Arne Semsrott (FragDenStaat.de) gegen die Universität Hamburg abgewiesen. Wie taz.de berichtet, hatte dieser die Offenlegung der Namen von Spenderinnen und Spendern aus den Jahren von 2012 bis 2014 gefordert, die der Universität mehr als 1.000 Euro zukommen ließen. Dabei habe er sich auf das Hamburger Transparenzgesetz berufen. In erster Instanz habe ihm das Verwaltungsgerichts Recht gegeben. Dies sei nun vom OVG mit der Begründung revidiert worden, dass durch eine Offenlegungspflicht die Wissenschaftsfreiheit in Gefahr sei. Die Antikorruptionsorganisation Transparency Deutschland bedaure das Urteil, Transparenz an Universitäten dürfe nicht weiter eingeschränkt werden.