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Anwalt Eckhart Seith: Gericht hebt Urteil gegen Cum-Ex-Hinweisgeber auf

Frankfurt am Main, 14.01.2022

Frankfurt – Laut faz.net hat das Züricher Obergericht ein Strafurteilgegen den deutschen Anwalt Eckart Seith sowie zwei Mitarbeiter*innen aufgehoben. Im Zusammenhang mit der Weitergabe von Dokumenten, die zur Aufdeckung von Cum-Ex beigetragen hätten, sei Seith zuvor zwar vom Vorwurf der Wirtschaftsspionage freigesprochen, doch wegen Vergehen gegen das Bankengesetz verurteilt worden. Die Aufhebung des Urteils werde damit begründet, dass es bei dem ermittelnden Staatsanwalt einen “Anschein der Befangenheit” gegeben habe.