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Aufbau im Ahrtal: Kritik an Gesetzentwurf zum Vergaberecht

Hamburg, 13.03.2022

Kommunen im Katastrophengebiet des Ahrtals sollen stern.de zufolge die Möglichkeit bekommen, einen Generalunternehmer mit der Erneuerung von Schulen und anderen Gebäuden zu beauftragen. Der Entwurf zur Änderung des Gesetzes zur Mittelstandsförderung sehe vor, dass die Landesregierung eine besondere Ausnahmesituation feststelle. Nur dann sei die Abkehr vom Grundsatz der Einzelvergabe von Aufträgen zulässig. Der Rechnungshof sehe das kritisch und empfehle den Wortlaut der geplanten Bestimmung im Gesetz konkreter zu fassen. Mit der Vergabe an einen Generalunternehmer seien laut Rechnungshof möglicherweise Mehrkosten von bis zu 20 Prozent verbunden.
 

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