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11.07.2018

München – Laut sueddeutsche.de (11.07.2018) fordert die Bundesbeauftragte für Datenschutz, Andrea Voßhoff, ein neues Online-Portal für Anfragen zum Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Dem neuen Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit für die Jahre 2016 und 2017 zufolge, sei die Anzahl der eingegangenen Anträge, welche sich auf das IFG berufen, gestiegen. Viele Anträge seien abgelehnt worden, da sich viele Bürger fälschlicherweise auf das Umweltinformationsgesetz (UIG) oder das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) anstatt des Informationsfreiheitsgesetzes beriefen. Um solche Missverständnisse zu vermeiden, fordere Voßhoff ein Online-Portal, welches den Bürgern die Anfragen erleichtere. Zudem müsse die Ombudsfunktion der Bundesbeauftragten für Datenschutz auf das UIG und VIG ausgeweitet werden.

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