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Banken und Angeklagte sollen zahlen, sagt der Richter

München, 05.02.2020

Im ersten Cum-Ex-Strafprozess hat das Bonner Landgericht Bonn deutlich gemacht, dass Banken, Finanzfirmen und Angeklagte den entstandenen Schaden ausgleichen müssen, so sueddeutsche.de. Die fünf Banken und Investmentgesellschaften sowie die beiden Angeklagten müssten den entstandenen Steuerschaden von rund 390 Millionen Euro zurückzahlen. Konkret gehe es dabei um die Hamburger Bankengruppe M. M. Warburg, deren Tochter Warburg Invest, die Investmentgesellschaft Hansa Invest, eine Tochter der französischen Großbank Société Générale und die Bank of New York Mellon. Angeklagt seien zudem zwei ehemalige Aktienhändler, die zwischen 2006 und 2011 zuerst bei der HypoVereinsbank und später in der Hedgefondsfirma Ballance illegale Cum-Ex-Geschäfte getätigt haben sollen.

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