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Bankenrepublik

16.04.2012

Berlin – Laut denkfabrik-wirtschaftsethik.de war der Bundesanwalt der Schweiz, Michael Lauber, der einen Haftbefehl gegen deutsche Steuerfahnder erlassen hat, zuvor Geschäftsführer des Liechtensteinischen Bankenverbandes (LBV) und somit Cheflobbyist der Banken des Landes. Durch das Vorgehen gegen deutsche Steuerfahnder werde die Überzeugung gestärkt, die Fahnder würden illegal handeln, wenn sie sich Informationen über deutsche Steuerhinterzieher besorgen. Diese Daten seien jedoch Eigentum der jeweiligen Wohnsitzstaaten der Steuerpflichtigen. Die Schweiz gebe dieses informationelle Eigentum aber nicht heraus.

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