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Bayerisches Lobbyregister geht online

München, 16.12.2021

München – br.de greift die Veröffentlichung des bayerischen Lobbyregisters auf. Ab dem 1. Januar 2022 besteht für Interessenvertreter*innen die Pflicht, sich in das Register einzutragen und damit ihren Einfluss auf den Landtag offenzulegen. Das Lobbyregister befinde sich auf der Webseite des Bayerischen Landtags und richte sich an jede Interessenvertretung, die regelmäßig betrieben werde, auf Dauer angelegt sei oder stellvertretend für Dritte erfolge. Ausgenommen seien unter anderem Medien, Kirchengemeinschaften oder kommunale Spitzenverbände.