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Bekämpfung der Unternehmenskriminalität bekommt neues Label

Düsseldorf, 22.04.2020

handelsblatt.de berichtet über die Veröffentlichung des Gesetzentwurfs für ein neues Sanktionsrecht für Unternehmen durch Bundesjustizministerin Christine Lambrecht. Aus dem „Gesetz zur Bekämpfung der Unternehmenskriminalität“ sei das „Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft“ geworden. Die Union habe damit klarstellen wollen, dass sich die große Mehrheit der Unternehmen in Deutschland integer verhalte. Das Gesetz solle Gerichten ermöglichen, künftig Geldbußen von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängen zu können. Allerdings könne strafrechtlich weiterhin nur individuelles Fehlverhalten verfolgt werden. Die Sanktionsform der Betriebsauflösung als Ultima Ratio sei aus dem Gesetzentwurf verschwunden.

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