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Berlin will Geldwäsche-Kontrolle verbessern

München, 10.09.2021

Das Land Berlin wehrt sich laut sueddeutsche.de gegen das reformierte Geldwäschegesetz, das die Aufdeckung von Geldwäsche im Kontext von Notar*innen schwäche. Durch die Neufassung des Geldwäschegesetzes im August brauche die zuständige Taskforce Geldwäsche des Landgerichts Berlin künftig konkrete Hinweise auf Geldwäsche, um sich an die Strafverfolger wenden zu können. Damit sei die Aufsicht faktisch geköpft worden, so die zuständige Berliner Staatsanwältin Susann Wettley. Selbst recht dubiose Geschäfte dürften künftig nicht mehr gemeldet werden. Da Notar*innen der Aufsicht des Landgerichts unterliegen, habe Berlin im Januar 2020 als erstes Bundesland eine besondere Ermittlungsgruppe für diese Branche zusammengestellt.