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Besserer Kündigungsschutz für Whistleblower
09.12.2008
Zürich- Nach NZZ Online will der Schweizer Bundesrat Angestellte, die Missstände an ihrem Arbeitsplatz melden, besser vor einer Kündigung schützen. Für den Fall einer missbräuchlichen Kündigung werde eine Entschädigung bis zu sechs Monatslöhnen vorgesehen. Gemäß dem Vorschlag des Bundesrats sei eine Kündigung missbräuchlich, wenn sie im Anschluss an eine rechtmäßige Meldung erfolgt.
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