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Best of Informationsfreiheit: Bundesregierung auf der Flucht ins Privatrecht

Hannover, 10.10.2020

heise.de berichtet über eine Gesetzeslücke, die Bundes- und Landesregierungen zur Umgehung öffentlicher Kontrollpflichten nutzen können. In einem aktuellen Fall gehe es um die neue Software-Abteilung „DigitalService4Germany“, welche die Bundesregierung vor einigen Wochen ins Leben gerufen habe. Diese sei anders als die bereits bestehende Abteilung des Bundesinnenministeriums eine GmbH im Besitz des Bundes. Das Informationsfreiheitsgesetz greife dementsprechend nicht, denn es gelte zwar für Behörden des Bundes – nicht aber für seine Unternehmen. Durch diese Gesetzeslücke entziehe sich der Bund regelmäßig der öffentlichen Kontrolle. Darüber hinaus ziehe sie Wissen aus der Verwaltung ab. Diese milde Form der Privatisierung erleichtere gleichzeitig die Vergabe an externe Auftragnehmer, außerdem seien die Bezahlstrukturen vorteilhafter.

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