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Bestechlichen Abgeordneten drohen härtere Strafen

Hamburg, 25.04.2024

Tagesschau berichtet über den Beschluss im Bundestag zur verschärften Strafbarkeit von Abgeordnetenbestechung. Bei der sogenannten Maskenaffäre seien unzulässige Vereinbarungen bei der Beschaffung von FFP2-Masken straffrei geblieben. Aufgrund dieser Vorwürfe sei nun der Paragraf 108f im Strafgesetzbuch zur unzulässigen Interessenwahrnehmung hinzugefügt worden. Demnach seien nun auch Fälle strafbar, die nicht direkt mit der Parlamentsarbeit in Verbindung stünden.

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