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BFH zur Besteuerung der Gastronomie: Keine Pflicht zur Ein­füh­rung elek­tro­ni­scher Kassen

Hürth, 17.12.2021

Hürth – Der Bundesfinanzhof hat laut lto.de entschieden, dass es durch analoge Kassen in der Gastronomie zwar Mängel bei der Besteuerung gebe, diese jedoch nicht verfassungswidrig seien. Der klagende Anwalt habe Staat und Steuerbehörden vorgeworfen, durch fehlende gesetzliche Verpflichtungen zum Führen einer elektronischen Kasse “massenhafte Steuerhinterziehung” zu tolerieren. Daraus habe er geschlossen, dass die fehlende gesetzliche Verpflichtung zur Führung einer elektronischen Kasse ein strukturelles, dem Gesetzgeber zuzurechnendes Vollzugsdefizit darstelle und deshalb verfassungswidrig sei.