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Bundesgerichtshof: Durchbruch für geprellte Anleger

12.07.2010

München- focus.de berichtet, Banken sollen für die Empfehlung von Geldanlagen vielfach von den Fondsinitiatoren oder anderen Beteiligten Geld erhalten haben. Der Bundesgerichtshof (BGH) habe nun entschieden, dass der Kunde bei Nicht-Offenlegung dieser Kick-back-Zahlungen bereits für Investments ab dem Jahr 1989 Schadenersatz verlangen und das Investment rückgängig machen könne. Bisher sollen sich Banken bei Fällen vor 2000 darauf berufen haben, dass ihnen die Offenlegungspflicht zum Zeitpunkt der jeweiligen Beratung nicht bekannt sein konnte.

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