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Bundeskabinett billigt Gesetz zu Lobbyregister

Hamburg, 17.03.2021

Die Bundesregierung hat laut zeit.de das ausgehandelte Gesetz zur Einführung eines Lobbyregisters auf den Weg gebracht. Künftig müssten sich Interessensvertreterinnen und -vertreter bei einschlägiger Tätigkeit in ein öffentliches Verzeichnis eintragen. Diese Registrierungspflicht solle auch gegenüber Abgeordneten, Fraktionen und der Bundesregierung gelten. Für Kritik habe gesorgt, dass in dem Gesetzentwurf keine Regelung zum „exekutiven Fußabdruck“ enthalten sei.