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Bundesrechnungshof wirft Parteien Zweckentfremdung von Steuergeldern vor

Hamburg, 03.04.2019

Laut spiegel.de wirft der Bundesrechnungshof den Bundestagsfraktionen Zweckentfremdung öffentlicher Mittel vor. In einer umfangreichen Prüfung der Ausgaben der Bundestagsfraktionen für ihre Öffentlichkeitsarbeit im Jahr 2013 sei festgestellt worden, dass alle vertretenen Fraktionen die ihnen anvertrauten Steuermittel teilweise „rechtswidrig für Parteiaufgaben“ eingesetzt haben sollen. In großem Stil betreffe dies insbesondere die FDP-Fraktion, die „in erheblichem Umfang öffentliche Mittel zweck- und damit rechtswidrig für Parteiaufgaben“ eingesetzt habe. Eine vollständige Klärung der Gesetzesverstöße sei jedoch nicht mehr möglich, da die FDP bei der Auflösung der Fraktion die meisten Akten vernichtet habe.

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