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Bundestag schafft Cum-Ex-Ausnahme von Informationsfreiheit

Berlin, 04.12.2019

Wie netzpolitik.org berichtet, hat das Finanzministerium mit einer Gesetzesänderung durch die Hintertür das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ausgehebelt. Durch das Hinzufügen zweier neuer Sätze in Paragraph 21a des Finanzverwaltungsgesetzes entledige sich das Finanzministerium seiner Transparenzpflicht. Die neue Regelung führe dazu, dass das Finanzverwaltungsgesetz als Spezialgesetz zum IFG gelte. Damit könne das Finanzministerium künftig etwa Besprechungen der Länderfinanzbehörden zu Milliarden-Skandalen wie Cum-Ex geheim halten, da Dokumente aus den Sitzungen der Bundes- und Landesfinanzbehörden nicht mehr angefragt werden könnten.