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Pressemitteilung Politik

Bundestagswahl: Sächsische Kandidaten und Parteien beziehen Stellung zu Korruptionsbekämpfung und Transparenz in Amt und Mandat

Dresden, 16.09.2013

Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. hat heute die Antworten der Spitzenkandidaten der Parteien in Sachsen auf ihre Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl veröffentlicht. Die Fragen zu den Themen Abgeordnetenbestechung, Offenlegung von Nebentätigkeiten und Karenzzeit für Minister wurden an die Kandidatinnen und Kandidaten auf den Listenplätzen 1 bis 4 der sächsischen Landeslisten von CDU, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE, Alternative für Deutschland und Die Piraten gesandt.

Persönlich geantwortet haben:
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:  Monika Lazar (LP 1), Stefan Kühn  (LP 2) und Petra Gais LP 4,
- DIE LINKE: Dr. Andre Hahn, Susanna Karawanskij und Dr. Axel Troost (LP 2, 3 und 4),
- SPD: Daniela Kolbe (LP 4),
- AfD: Peter von Wolffersdorff.

Für FDP-Kandidaten kam lediglich eine Stellungnahme aus der Parteizentrale in Berlin. Ähnlich bei der SPD; hier gab es aber eine persönliche Antwort der Kandidatin Daniela Kolbe (LP 4).

Lothar Hermes, Leiter der Regionalgruppe Sachsen, zeigt sich zufrieden mit dem insgesamt recht hohen Rücklauf auf die gestellten Wahlprüfsteine:  
„Wir danken allen Kandidaten, die geantwortet haben und damit den Wählern einen Einblick in ihr Verständnis für Transparenz gegeben haben. Das Eintreten für Transparenz ist und bleibt ein Kriterium für die Glaubwürdigkeit unserer Volksvertreter!“

Hermes bedauert, dass die Spitzenkandidaten der CDU, aber auch der Piraten zu Fragen, die das Grundverständnis des Abgeordneten betreffen, nicht geantwortet haben.
„Wir hätten es begrüßt, wenn die Kandidaten aller Parteien jeweils selbst geantwortet hätten. Die Bundestagsabgeordneten üben nach dem Grundgesetz  ihr Mandat frei und unabhängig von Weisungen aus. Deshalb kam es uns gerade darauf an, die persönliche Haltung der Kandidaten zu den Fragen zu erfahren, die ihre künftige Mandatsführung betreffen. Auch treten fast alle Befragten als Direktkandidaten in ihren Wahlkreisen an, sie stehen damit in eigener Person zur Wahl und nicht nur als Parteivertreter.“

Von den Kandidaten und Parteien, die geantwortet haben, befürworten mit Ausnahme der FDP alle eine Novellierung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung (§ 108e Strafgesetzbuch) und die Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) durch Deutschland.

Eine betragsgenaue Offenlegungspflicht von Nebeneinkünften lehnt allein die FDP weiterhin ab. Ebenso lehnt die FDP als einzige der antwortenden Parteien und Kandidaten die Einführung einer Karenzzeit für Minister ab, die einen „Drehtüreffekt“ vermeiden soll.

Abgeordnetenbestechung

Der Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung (§ 108e Strafgesetzbuch) ist bis heute in Deutschland unzureichend geregelt. Eine Verschärfung wird als Voraussetzung gesehen, dass Deutschland die UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) und das Strafrechtsübereinkommen des Europarates ratifizieren kann. Alle Kandidaten und antwortenden Parteien befürworten eine Ratifizierung der UNCAC.
Die Kandidaten von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die DIE LINKE befürworten uneingeschränkt die Verschärfung des § 108e StGB.
Die FDP lehnt eine solche unter Hinweis auf verfassungsrechtliche Bedenken (Unabhängigkeit des Abgeordnetenmandats, Bestimmtheit von Straftatbeständen) ab.

Offenlegung von Nebentätigkeiten

Der Forderung von Transparency International Deutschland e. V.  nach einer betragsgenauen Veröffentlichung der Nebentätigkeiten schließen sich die Kandidaten von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE sowie die SPD, ihre Kandidatin Kolbe  und der Kandidat von Wolffersdorff der AfD an.
Die FDP lehnt eine Offenlegungspflicht von Nebeneinkünften auf Euro und Cent u.a. unter Hinweis  auf die in Art. 38 Grundgesetz garantierte Unabhängigkeit und Freiheit des Abgeordneten ab.

Karenzzeiten für Minister

Transparency Deutschland fordert Karenzzeiten für Minister nach dem Ausscheiden aus dem Amt für solche Tätigkeiten, bei denen ein Zusammenhang zwischen der bisherigen Amtsführung als Minister   und der nach dem Ausscheiden aus dem Dienst beabsichtigten Tätigkeit besteht, und dadurch dienstliche Interessen beeinträchtigt werden könnten.
Die FDP lehnt eine Karenzzeit ab, da sie die  den grundrechtlichen Schutz der Berufsfreiheit dadurch gefährdet sieht.
Die Kandidaten der Partei DIE LINKE sprechen sich für eine Karenzzeit von 5 Jahren aus.
Die Kandidaten von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die SPD stimmen einer Karenzzeit grundsätzlich zu, Unterschiede gibt es in Ausgestaltung und Dauer. Der Kandidat der AfD von Wolffersdorff spricht sich für eine 3-jährige Karenzzeit aus.

Kontakt

Lothar Hermes
Leiter der Regionalgruppe Sachsen
Tel. 0351 – 401 5516