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Bundesverfassungsgericht stärkt Kontrollrechte des Bundestags

07.11.2017

Hamburg – zeit.de (07.11.2017) berichtet über eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das die Kontrollrechte des Bundestags stärkt. Die Regierung müsse den Abgeordneten grundsätzlich Auskunft geben, sofern das Staatswohl oder Grundrechte Dritter nicht gefährdet werden. Dies gelte auch für Auskünfte, die Unternehmen betreffen. Einschränkungen würden die Richter etwa bei der Offenlegung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen von Staatsunternehmen sehen, da hier „als fiskalisches Interesse […] Staatswohlbelange berührt sein“ können. Bündnis90/Die Grünen, auf deren Klage das Organstreitverfahren zurückgehe, feiere das Urteil trotz der Einschränkungen als Erfolg. Die Bundesregierung könne sich bei unliebsamen Anfragen nun nicht mehr hinter angeblichen Geheimhaltungsgründen verstecken, so Konstantin von Notz, der für die Partei im deutschen Bundestag sitzt.