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Bundesverfassungsgericht: “Unser Rechtsschutz muss grenzüberschreitend sein”

München, 19.05.2020

In einem Interview auf sueddeutsche.de erklärt die aserbaidschanische Journalistin Khhadija Ismayilova, warum sie vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Überwachungspraktiken des BND geklagt hat. Für ihre Arbeit als Journalistin sei es entscheidend, dass sie vertraulich mit Menschen sprechen könne, die ihr Hinweise auf Missstände gäben. Ihre Quellen könnten sich um ihre Sicherheit fürchten, wenn die Kommunikation überwacht werde. Sie fürchte, dass BND-Erkenntnisse bei der aserbaidschanischen Regierung landen. Man wisse nicht, wie sehr die technischen Vorrichtungen des einen Geheimdienstes auch von einem anderen Geheimdienst mitbenutzt werden dürfen. Man könne sich nicht darauf verlassen, dass eine Demokratie immer auf der Seite der Grundrechte stehe. Weil Journalisten über grenzüberschreitende Vergehen recherchieren, müsse deren Rechtsschutz auch grenzüberschreitend sein.