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Bundesverwaltungsgericht: Gebührenerhebung nicht rechtswidrig

Berlin, 13.10.2020

Im Rechtsstreit zwischen Bundesinnenministerium und fragdenstaat.de fiel am 13. Oktober ein Urteil zu Ungunsten der gemeinnützigen Internetplattform. Im Gerichtsverfahren sei es um Bearbeitungsgebühren gegangen, die das Ministerium für die Beantwortung einer Anfrage im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetz erhoben habe. Diese seien laut dem Bundesverwaltungsgericht rechtmäßig und in einer angemessenen Höhe. So dürfe das Innenministerium auch weiterhin in Einzelfällen erhöhte Gebühren für Auskünfte erheben. Damit deute sich ein Richtungswechsel in der Rechtsprechung am Bundesverwaltungsgericht an, nachdem dieses bereits zum zweiten Mal in diesem Jahr gegen klare, übereinstimmende Urteile des Verwaltungsgerichts und Oberverwaltungsgerichts gestimmt habe.

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