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Bundesverwaltungsgericht verordnet BND weniger Geheimniskrämerei

Düsseldorf, 31.05.2019

Der Bundesnachrichtendienst (BND) muss grundsätzlich Auskunft auf Basis des Umweltinformationsgesetzes (UIG) geben, berichtet heise.de. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht nach einer Klage des Transparenzportals FragDenStaat. Zudem müsse der BND Bürgerinnen und Bürger auch dabei unterstützen, entsprechende Anträge sachgerecht zu stellen sowie gegebenenfalls zielführend einzugrenzen. Hintergrund der Klage sei die vom BND verweigerte Auskunft zur Übersicht der Titel sämtlicher Akten zum Umweltschutz.