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Corona-Staatshilfen: Große Hilfen, kleine Bedingungen

Berlin, 22.04.2020

tagesschau.de greift die Debatte auf, welche Bedingungen Unternehmen erfüllen müssen, um Staatshilfe beanspruchen zu können. Dänemark und Polen stellten strenge Bedingungen, wenn es um Staatshilfen für Unternehmen in der Corona-Krise geht: Firmen mit Sitz in Steueroasen sollen keinen Cent sehen. Oppositionspolitikerinnen und -politiker in Deutschland forderten, entsprechend Hilfen in der Not an Steuermoral in normalen Zeiten zu knüpfen. Bisher werde es dies bei der Bewilligung von Bürgschaften für Kredite nicht berücksichtigt. In Nordrhein-Westfalen seien jedoch Unternehmen, die ungeregelte Rückstände bei den Finanzbehörden hätten oder gegen die ermittelt werde, nicht für Bürgschaften antragsberechtigt.

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