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Cum-Ex-Aktiendeals: Staatsanwaltschaft klagt Ex-Freshfields-Anwalt an

Hürth, 25.06.2020

Laut lto.de hat die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt in Bezug auf den Cum-Ex-Skandal gegen einen weiteren Rechtsanwalt Anklage erhoben. Es handle sich um einen ehemaligen Mitarbeiter des bereits angeklagten ehemaligen Partners der Großkanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer. Dem Anwalt werde Beihilfe zur mittäterschaftlichen schweren Steuerhinterziehung in drei Fällen vorgeworfen. Insgesamt solle er einen Steuerschaden von mehr als 346 Millionen Euro verursacht haben. Außerdem habe das Landgericht Bonn nun das erste Urteil im Cum-Ex-Strafprozess veröffentlicht. Zwei britische Aktienhändler seien mit Bewährungsstrafen davongekommen. Bei einem der Angeklagten habe das Gericht zudem die Einziehung von 14 Millionen Euro an Taterträgen und gezogenen Nutzungen angeordnet sowie die Zahlung von 40.000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen. Die Warburg Bank sei als Einziehungsbeteiligte angeklagt gewesen. Rechtskräftig sei das Urteil noch nicht, da beide Angeklagten, die Warburg Bank und die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt haben.