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Cum-Ex-Skandal: Sie dürfen die Beute behalten

München, 16.07.2020

Eine neue Bestimmung im Steuergesetz sollte es Staatsanwaltschaften ermöglichen, die Beute der Cum-Ex-Geschäfte von Banken und anderen Beteiligten einzuziehen, berichtet sueddeutsche.de. In der Neuregelung sei jedoch auch eine bislang unbeachtete Zusatzregel enthalten, die eine deutliche Einschränkung darstelle. Für bereits verjährte Steueransprüche halte das Bundesfinanzministerium eine Einziehung für nicht mehr zulässig. An dieser Auffassung entzünde sich deutliche Kritik, da damit viele Milliarden Euro nicht mehr zurückgeholt werden könnten. Viele Cum-Ex-Fälle seien steuerlich verjährt, weil die Finanzämter entweder nicht rechtzeitig merkten, dass sie über den Tisch gezogen worden seien, oder weil es ihnen rechtlich zu unsicher gewesen sei, das Geld von den Beteiligten zurückzufordern.

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