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Cum-Ex-Urteil: Jetzt holen sie das Geld zurück

Hamburg, 25.03.2020

Im Cum-Ex-Urteil habe der Bonner Richter Roland Zickler einen Maßstab für zukünftige Verfahren gesetzt, kommentiert zeit.de. Die Urteilsbegründung stelle fest, dass sogenannte Cum-Ex-Deals illegal gewesen seien. Obwohl die Hamburger Warburg-Bank nicht angeklagt gewesen sei, sei sie zu einer Zahlung in Höhe von 177 Million Euro verurteilt worden. Erst neue Regelungen des Strafgesetzbuches hätten ermöglicht, dass die Rolle der Bank vor Gericht mitverhandelt worden sei. So sei die Einziehung von Vermögen aus rechtswidrigen Taten auch bei Geschäftspartnern möglich, die selbst weder Täter noch Teilnehmer sind. Der Staat werde versuchen, sich Geld dort wiederzuholen, wo er es kriegen könne.

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