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Warum die Öffentlichkeit wenig von Interessenkonflikten ihrer Abgeordneten erfährt

Hamburg, 16.06.2023

Bezahlte Vorträge, Buchhonorare, Firmenbeteiligungen – zwar sind die Verhaltensregeln für Abgeordnete verschärft worden, doch Interessenkonflikte nimmt der Deutsche Bundestag laut Spiegel weiterhin in Kauf. Laut Abgeordnetengesetz sei die Annahme von Geld für eine Vortragstätigkeit unzulässig, wenn sie in „Zusammenhang mit der Mandatsausübung” stehe. Die Grenzen seien jedoch nicht eindeutig geregelt. So verdiene beispielsweise der Abgeordnete Alexander Graf Lambsdorff (FDP) mit Vorträgen weiterhin insgesamt 52.750 Euro.