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Neue Strafnorm zur Bestechlichkeit von Abgeordneten?

Hürth, 11.08.2023

Über die aktuelle Debatte zu einer möglichen neuen Strafnorm bezüglich der Bestechung und Bestechlichkeit von Abgeordneten berichtet LTO. Die bisherige Regelung nach § 108e Strafgesetzbuch (StGB) setze voraus, dass das Parlamentsmitglied eine Handlung "bei Wahrnehmung seines Mandates" vornimmt oder unterlässt. Demnach komme es auf das Wirken im Parlament an und nicht auf außerparlamentarische Betätigungen, bei denen der Status als Abgeordneter ausgenutzt würden. Diese Strafbarkeitslücke solle nun geschlossen werden. Dazu liege neben einem Vorschlag von Transparency Deutschland nun ein neuer Vorstoß der politischen Jugendorganisationen aller im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien mit Ausnahme der AfD vor.