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Der Tatbestand der Bestechung bleibt bestehen

18.09.2015

Stuttgart/Neckartenzlingen – Laut stuttgarter-nachrichten.de verurteilte das Stuttgarter Landgericht Hans Notter, ehemaliger Bürgermeister von Hülben, wegen eines Bestechungsversuchs zu 25.000 Euro Geldstrafe. Dieser habe innerhalb eines Subunternehmens im Auftrag der EnBW in Neckartenzlingen dafür geworben, dass die Stromkonzession an das Karlsruher Energieunternehmen vergeben werde. Dabei habe er seinem Amtskollegen in Neckartenzlingen angeboten, ein Schirmzelt der EnBW kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die Strafe falle höher aus, als noch im Januar 2014 in erster Instanz vor dem Nürtinger Amtsgericht.


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