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Deutschland muss EU-Richtlinie umsetzen: Vor Corona schützen heißt Whistleblower schützen

Hürth, 23.07.2020

In einem Gastbeitrag auf lto.de erklärt Christian Thönnes anhand eines Gedankenspiels, warum Deutschland die EU-Whistleblower-Richtlinie nicht einfach 1:1 umsetzen darf. So wäre etwa im Fall Tönnies bei der Offenlegung eines Infektionsausbruchs in einem Unternehmen ein Hinweisgeber bei einer 1:1-Umsetzung der Richtlinie auch künftig nicht vor einer Kündigung geschützt. Der deutsche Gesetzgeber müsse diese Schutzlücken füllen, die der europäische Gesetzgeber ihm hinterlassen habe. Nur so könne Hinweisgebern die benötigte Rechtssicherheit vermittelt werden. Nur ein bereichsübergreifendes, einheitliches und umfassendes Whistleblower-Schutzgesetz könne die Hinweisgeber ermutigen und sie vor Sanktionen bewahren.

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