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Die Denunzianten vom Dienst

03.06.2011

Hamburg Laut spiegel.de sind Whistleblower rechtlich kaum geschützt. Wer Gesetzesverstöße meldet oder Strafanzeige erstattet, gelte oft als Nestbeschmutzer und müsse arbeitsrechtliche Konsequenzen fürchten. Klare gesetzliche Regelungen fehlten, und die Rechtsprechung betone die Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber. Man müsse zunächst intern Abhilfe suchen und den Arbeitgeber informieren. Nur wenn das nicht geht, etwa weil die Unternehmensspitze involviert ist, sei es zulässig, den direkten Weg nach außen zu wählen. Selbst anonyme Hinweisgeber haben ein hohes Risiko identifiziert zu werden, woraufhin oft eine Kündigung drohe. Falls sich Vorwürfe als falsch herausstellten, könne der Arbeitgeber Schadenersatz fordert.

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