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Diese europäische Entscheidung behindert die Bekämpfung von Geldwäsche

05.12.2022, 13.12.2022

welt.de befasst sich mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Einschränkung des öffentlichen Zugangs zu den nationalen Transparenzregistern. In den nationalen Transparenzregistern stünden Daten, die für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung relevant seien. Diese Register hülfen insbesondere dabei, den tatsächlichen Eigentümer eines Unternehmens mit kompliziertem Firmengeflecht zu identifizieren. Wegen des EuGH-Urteils hätten Medien und Zivilgesellschaft jedoch den Zugriff verloren. Das deutsche Transparenzregister gebe seitdem Anträgen auf Einsichtnahme nicht mehr statt – es sei denn, die antragstellende Person sei gesetzlich dazu verpflichtet, das Register bei Geldwäschekontrollen zu nutzen oder gehöre einer entsprechenden Behörde an. Die EuGH-Richter hätten ihre Entscheidung damit begründet, dass der öffentliche Zugang ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte der Eigentümer darstelle.