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Doch kein "Bakschisch aus Baku"?

Bad Kissingen, 28.08.2019

mainpost.de berichtet, dass die Generalstaatsanwaltschaften Rostock und München von der Einleitung von Ermittlungen gegen den Staatssekretär a.D. und ehemaligen Bundestagsabgeordneten Eduard Lintner (CSU) und die Bundestagsabgeordnete Karin Strenz (CDU) im Kontext der "Aserbaidschan-Affäre" absehen. Transparency Deutschland habe im März 2019 Strafanzeige wegen Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern gegen die beiden ehemaligen Europaratsmitglieder eingereicht. Beide hätten im Juni 2018 ein lebenslanges Hausverbot für die Parlamentarische Versammlung des Europarats erhalten. Laut Anna-Maija Mertens, Geschäftsführerin von Transparency Deutschland, sei der Paragraph 108e des Strafgesetzbuches ein "zahnloser Tiger", wenn Europarat und Bundestagspräsidium Sanktionen beschließen, aber strafrechtlich nichts geschehe.