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Ein Jahr Informationsfreiheitsgesetz

München, 04.10.2019

Im ersten Jahr nach Inkrafttreten des hessischen Informationsfreiheitsgesetzes wurden 277 Anträge an öffentliche Stellen gerichtet, so sueddeutsche.de. Laut einer Antwort des Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion im hessischen Landtag seien insgesamt 95 Anträge abgelehnt worden. Das hessische Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz sei im Mai 2018 in Kraft getreten, wonach jeder grundsätzlich gegenüber öffentlichen Stellen Anspruch auf den Zugang zu amtlichen Informationen habe. Die Initiative „Frag den Staat“ habe Schlupflöcher bemängelt, die den Anspruch der Bürgerinnen und Bürger auf Auskunft schwächten und Klagen gegen das Innenministerium eingereicht.