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„Einmalige Rechtslage“ – Bundesregierung verschärft Sanktionsrecht für Unternehmen
Düsseldorf, 24.03.2020
Laut handelsblatt.de haben sich Union und SPD beim neuen Sanktionsrecht für Unternehmen weitgehend geeinigt. Lediglich mit Blick auf unternehmensinterne Ermittlungen bestehe noch Uneinigkeit. Diese würden zumeist von Kanzleien durchgeführt. Der Entwurf sehe vor, dass derjenige, der die interne Untersuchung durchführe, nicht an der Strafverteidigung des Unternehmens beteiligt sein dürfe. Diese „funktionale Trennung“ sorge nun für eine heftige Kontroverse. Laut Entwurf könnten die Befunde interner Ermittlungen beschlagnahmt werden. Dies solle für Rechtssicherheit sorgen.