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Einzahlungen über 10.000 Euro nur noch mit Herkunftsnachweis

Frankfurt, 02.08.2021

faz.net greift die neue Regelung der Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf, nach der Bankkund*innen bei Bargeldeinzahlungen von über 10.000 Euro auf ihr Konto künftig einen Herkunftsnachweis für den Einzahlungsbetrag vorlegen müssen. Die BaFin schreibe dies ab August in ihren Anwendungshinweisen zum Geldwäschegesetz vor. Für andere Bartransaktionen, wie beispielsweise dem Kauf von Edelmetallen oder dem Währungsumtausch, gelte die Nachweispflicht bereits ab 2.500 Euro, wenn die entsprechenden Geschäfte nicht bei der Hausbank abgewickelt würden. Laut BaFin gälten unter anderem Verkaufs- und Rechnungsbelege, Quittungen sowie Erbnachweise als Nachweis.

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