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EU-weites Unternehmensstrafrecht ante Portas? Rat der Europäischen Union legt überarbeitete Richtlinie gegen Korruption vor

Berlin, 01.07.2024

Laut Gleiss Lutz hat sich der Rat der Europäischen Union auf einen modifizierten Text für die neue Richtlinie zur Korruptionsbekämpfung geeinigt. Diese sehe umsatzabhängige Geldbußen und andere Sanktionen für Unternehmen vor. Für Unternehmen bestehe die Möglichkeit, die Strafen durch Präventivmaßnahmen und Kooperation bei der Aufklärung von Straftaten zu verringern. Deutschland könnte bei der Umsetzung der Richtlinie einen neuen Anlauf für ein Unternehmensstrafrecht bzw. Verbandssanktionengesetz nehmen.

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