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EuGH setzt Arbeit polnischer Richter-Disziplinarkammer aus: Rechtsstaatlichkeit kann „schweren Schaden” erleiden

Berlin, 08.04.2020

lto.de befasst sich mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), die zur vorübergehenden Einstellung der Tätigkeit der neu errichteten Disziplinarkammer in Polens Justizsystem führen soll. Ausgangspunkt der Entscheidung sei ein Gesetz von Dezember 2017, mit dem die PiS die Möglichkeit geschaffen habe, Richterinnen und Richter durch Disziplinarmaßnahmen in ihrer Unabhängigkeit zu beeinträchtigen. Die Disziplinarkammer könne jeden Richter oder Staatsanwalt entlassen und wäre meist mit Juristen aus dem Umfeld von Justizminister Ziobro besetzt. Die Rechtsstaatlichkeit könne durch den Mangel an Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Disziplinarkammern einen schweren Schaden erleiden. In der Zwischenzeit habe der PiS ein weiteres Gesetz zur Richterdisziplinierung verabschiedet und in Kraft gesetzt. Dagegen hege die EU-Kommission ebenfalls Bedenken, habe jedoch noch kein Verfahren eingeleitet.

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