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EuGH: Wieder juristischer Rückschlag für Orban

Bonn, 18.06.2020

Wie dw.com berichtet, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein ungarisches Gesetz über die Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen für unzulässig erklärt. Das Gesetz zwinge alle Organisationen, die mehr als 22.000 Euro an Unterstützung aus dem Ausland erhielten, sich zu registrieren und Zuwendungen detailliert zu veröffentlichen. Das sei eine unzulässige Diskriminierung und könne die gemeinnützige Arbeit der Organisationen gefährden, so der EuGH. Ein Regierungssprecher in Budapest habe erklärt, man werde sich an das Urteil aus Luxemburg halten. Es sei Teil der Strategie von Orban, die Grenzen der Beschneidung demokratischer Rechte in seinem Land immer wieder auszutesten. Die gelegentlichen juristischen Rückschläge ohne notwendige politische Maßnahmen wie eine Kürzung der EU-Gelder, sollten Orban nicht daran hindern, den autoritären Klammergriff um sein Land weiter zu verengen. 

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