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Europäische Kommission: Kritik an Geldwäscheregeln

Frankfurt am Main, 19.02.2021

Laut faz.net hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, da die vierte Geldwäscherichtlinie nicht korrekt umgesetzt worden sei. Konkrete Verstöße gebe es beim Informationsaustausch mit Meldestellen und der Identitätsfeststellung von Kundinnen und Kunden. Neben Deutschland seien auch Portugal und Rumänien betroffen.

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