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Experten: Räte haben kein Recht auf Vergessenwerden

Stuttgart, 21.07.2020

In Hessen hat eine Gemeinderätin mit Verweis auf die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erfolgreich verlangt, dass nach Ausscheiden ihr Name in allen Unterlagen geschwärzt oder gelöscht wird, berichtet der Staatsanzeiger Baden-Württemberg. Experten aus Baden-Württemberg sehen für Kommunalpolitiker jedoch kein Recht auf Vergessenwerden. Sie müssten auch im Nachhinein für Äußerungen sowie Entscheidungen geradestehen. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Stefan Brink sei der Meinung, es handle sich um komplett falsch verstandenen Datenschutz. Hiermit werde die Dokumentationsfunktion von Protokollen unterlaufen und Wissen vernichtet. Jürgen Louis, Vorsitzender der Regionalgruppe Baden-Württemberg von Transparency Deutschland, halte es für wichtig, im Sinne der Korruptionsprävention Unterlagen vollständig dauerhaft prüfen zu können.