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FG Köln veröffentlicht Cum-Ex-Urteil: Eine Steuer kann auch nur einmal erstattet werden

Köln, 15.01.2020

lto.de berichtet über die Veröffentlichung der Urteilsbegründung im Cum-Ex-Verfahren am Finanzgericht (FG) Köln. Im Sommer 2019 habe das FG Köln in der Sache erstmalig in einem Cum-Ex-Verfahren entschieden und das Cum-Ex-Modell für unzulässig erklärt. In der nun veröffentlichten Urteilsbegründung argumentierten die Finanzrichter, dass es „logisch unmöglich" sei, dass es gleichzeitig mehrere parallele wirtschaftliche Eigentümer an derselben Aktie gegeben haben soll. Eine nur einmal einbehaltene und abgeführte Kapitalertragssteuer könne „denknotwendig“ nur einmal erstattet werden. Der Aktienkäufer könne sich daher die Kapitalertragsteuer nicht erstatten lassen, weil er am Dividendenstichtag weder rechtlicher noch wirtschaftlicher Eigentümer der Aktien gewesen sei.

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