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Freispruch für Rüstungsgegner

München, 28.01.2019

sueddeutsche.de berichtet über den Freispruch des Friedensaktivisten Hermann Theisen in zweiter Instanz. Theisen sei vorgeworfen worden, öffentlich zu einer Straftat aufgefordert zu haben. In einer Flugblatt-Kampagne habe er Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Krauss-Maffei Wegmann aufgerufen, die Öffentlichkeit über die Hintergründe der Exportpraxis ihres Arbeitgebers zu informieren. Die Justiz habe vor der Frage gestanden habe, ob das Ausplaudern möglicher illegaler Praktiken ein Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen gewesen wäre und damit ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Die Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen sei jedoch, so heiße es in einer seit mehr als zwei Jahren gültigen EU-Richtlinie, zulässig "zur Aufdeckung (...) einer illegalen Tätigkeit, sofern der Antragsgegner in der Absicht gehandelt hat, das allgemeine öffentliche Interesse zu schützen."

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