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Gebühren für Korruptions-Hinweise verfassungswidrig

Prag, 14.11.2019

Das tschechische Verfassungsgericht hat die Gebührenpflicht für Korruptionshinweise für verfassungswidrig erklärt, berichtet radio.cz. Seit 2017 habe das zuständige Kartellamt für jeden Hinweis auf Korruption bei öffentlichen Aufträgen eine Gebühr von 10.000 Kronen (390 Euro) verlangt. Die Regelung solle „schikanöse Anfragen oder Massenanträge“ und die Verschwendung von Steuergeldern verhindern, argumentiere das Kartellamt. Transparency International Tschechien habe gegen die Praxis geklagt, da Aufträge der öffentlichen Hand wegen der finanziellen Hürde nicht ausreichend kontrolliert würden und Meldungen deutlich zurückgegangen seien. Nun habe das Verfassungsgericht Transparency Recht gegeben und die Gebühren für verfassungswidrig erklärt.

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