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Gefälligkeiten gegen Wiesn-Gutscheine

24.11.2017

München – Nach bayrische-staatszeitung.de (24.11.2017) wurden im Geschäftsbereich des bayrischen Innenministeriums fünf Disziplinarverfahren wegen Korruption durchgeführt. Insgesamt seien in Bayern 43 Personen im Zeitraum zwischen 2015 und 2016 wegen Korruptionsdelikten wie Vorteilsannahme, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung oder Bestechung verurteilt worden. Ob eine Behörde eine eigene Ansprechstelle für Korruption, oder eine alternative weisungsfreie Anlaufstelle einrichte, könne sie Rahmen des Selbstverwaltungsrechts selbst entscheiden. Eine Aktualisierung der Korruptionsbekämpfungsrichtlinie halte die Staatsregierung nicht für notwendig.