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Geldstrafen und Freispruch in Stones-Ticket-Affäre

Frankfurt, 07.04.2022

Laut faz.net ist der damalige Chef der Genehmigungsbehörde in der Stones-Ticket-Affäre von den Hauptvorwürfen der Bestechlichkeit und der Untreue freigesprochen worden. Das Landgericht Hamburg habe Harald Rösler lediglich wegen Vorteilsannahme und -gewährung zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 120 Euro verurteilt. Er habe sich der Bestechlichkeit nicht schuldig gemacht, da die Festsetzung des Nutzungsentgelts für die Festwiese nicht durch die Annahme der Tickets beeinflusst worden sei. Zwei Mitangeklagte seien ebenfalls von dem Vorwurf der Bestechung freigesprochen worden.